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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Portal > Ministerium > Opferschutz und Zeugenbetreuung > Zeugenbetreuung - Letzte Änderung: 30.01.2012


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6. - Seiteninhalt

Zeugenbetreuung

Die Justiz ist auf Zeugen - insbesondere die Opfer-Zeugen - und ihre Aussagen angewiesen, wenn sie Kriminelle zur Rechenschaft ziehen will. Für viele Zeugen kommt es mit dem Erhalt des Ladungsschreibens erstmals zu einem Kontakt mit der Justiz. Sie empfinden die bevorstehende Aussage als Belastung, weil sie nicht wissen, was auf sie zukommt und sie Angst davor haben, etwas falsch zu machen. Hier hilft die Zeugenbetreuung: Sie klärt auf, versucht unbegründete Ängste zu nehmen und betreut hilfsbedürftige Zeugen vor und nach deren Vernehmung.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bereits 1994 ein Modellprojekt zur Zeugenbetreuung gestartet, das mittlerweile flächendeckend bei allen bayerischen Amts- und Landgerichten umgesetzt wurde. Dort sind Zeugenbetreuungsstellen eingerichtet, die einer unnötigen Belastung von Zeugen durch Gerichtsverfahren entgegenwirken sollen. Die Zeugenbetreuerinnen und Zeugenbetreuer stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, um in verständlicher Form allgemeine Fragen zum Verfahrensablauf und zur Zeugenvernehmung zu beantworten. Vielfach existieren auch besondere Warteräume für Zeugen.




Adressen und Telefonnummern der Zeugenbetreuungsstellen in Bayern [intern]


Die Broschüre "Als Zeuge vor Gericht" ist im Verwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung [extern] erhältlich.